Verkehrsunfall gehabt?

Wir übernehmen Ihre gesamte Schadensabwicklung - kostenlos.
  • Bevor Sie die gegnerische Versicherung informieren, sollten Sie ein unabhängiges Gutachten einholen.
  • 24h-Service vor Ort.
  • Melden Sie sich auch, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist oder Sie eine Teilschuld tragen.
  • Bei uns: unabhängig, schnell und 100% kostenfrei!

NACH EINEM VERKEHRSUNFALL BENÖTIGEN SIE SCHNELL EINEN ZUVERLÄSSIGEN, FACHKOMPETENTEN KFZ-GUTACHTER

Ein Unfall kostet Sie insbesondere Zeit, Nerven und Geduld, es sei denn, Sie kennen das CVP-Team! Ein Anruf bei uns genügt für die gesamte Schadensabwicklung. Sie haben sich hierbei um nichts zu kümmern. Unsere Leistung sowie die Leistung des Anwalts sind für Sie kostenlos.
Anrufen & Fragen klären
Wir sind jederzeit für Sie erreichbar und können im ersten Gespräch alle wichtigen Fragen für Sie klären.
Begutachtung vor Ort
Wir kommen schnellstmöglich zu Ihnen, prüfen Ihr Fahrzeug genau und nehmen alle Schäden auf.
Gutachten
Nach der Schadensaufnahme erstellen wir Ihnen schnellstmöglich das Gutachten und lassen es Ihnen zeitnah zukommen.
Direkte Abwicklung mit der Versicherung
Wir unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung und rechnen die Kosten des Gutachtens direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Wie können wir Ihnen helfen?
KFZ-Unfallgutachten
Als Geschädigter steht es Ihnen frei, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Ermittlung der Schadenshöhe ihres KFZ zu beauftragen. Unsere Leistung ist in jedem Fall für Sie kostenlos.
Kostenvoranschlag
Sie benötigen einen Kostenvoranschlag für die Versicherung? Wir erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten. Sofern der Schaden nicht größer ist als ca. 1.000 € ist (Bagatellschaden).
KFZ-Wertgutachten
Ein Kfz-Wertgutachten stellt den aktuellen Zeitwert eines Fahrzeugs fest. Ein Wertgutachten ist insbesondere eine gute Argumentationsbasis für Verkäufer gebrauchter Fahrzeuge, vor allem im höherpreisigen Segment und bei Oldtimern.
Kaufberatung
Sie planen einen Fahrzeugkauf? Wir beraten Sie, damit Sie mit Sicherheit einen guten Deal machen. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kompetent und in jedem Fall unverbindlich beraten.
Top Service, der Mensch zählt
Schnell vor Ort
Sie erreichen uns 24/7
Langjährige Erfahrung
Kennen Sie Ihre Rechte als Geschädigter?
Trifft Sie an dem Verkehrsunfall keine eigene Schuld, sollten Sie sich unbedingt mit Ihren Rechten vertraut machen.
Ihr Recht auf einen eigenen KFZ-Gutachter
Ihr Recht auf einen eigenen (Fach-) Anwalt
Ihr Recht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens
Ihr Wertminderungsanspruch
Ihr Recht auf einen Mietwagen oder auf Nutzungsausfall
Ihr Wahlrecht: Abrechnung auf Gutachtenbasis oder Ausbezahlung
Ihr Ansprechpartner
Erfahrung seit über 20 Jahren in der Branche
Als selbstständiger KFZ-Sachverständiger und KFZ-Techniker-Meister erstelle ich mit meinem Team qualifizierte und unabhängige Gutachten. Mit uns stehen Sie immer auf der sicheren Seite. Wir bieten über unser Fachwissen hinaus zügige, kompetente und vor allem unabhängige Arbeit.
Hohe Qualitätsstandards
Wir arbeiten mit Methoden, die der neuesten Prüf- und Diagnosetechnik entsprechen.
Flexible Erreichbarkeit
Wir begleiten und unterstützen Sie in jeder Phase der Unfallschadenregulierung und sind 24h für Sie erreichbar. Termine bekommen Sie im Notfall sogar bereits am selben Tag
Valantis Prasidis
KFZ-Sachverständiger
Valantis Prasidis
Valantis Prasidis
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an.
24h-Notfall-Service
Was unsere Kunden sagen
Hier erhalten Sie einen Einblick in die Zufriedenheit unserer Kunden. Sie können sämtliche Bewertungen auch über Google einsehen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist direkt nach einem Unfall zu tun?
1.Absicherung der Unfallstelle/Warndreieck/Warnweste
2.Notruf erforderlich? Rettungsdienst: 112
3.Rufen Sie STETS die Polizei an! Polizei: 110
4.Fertigen Sie, wenn möglich, Fotos an von sämtlichen Schäden
5.Daten des Unfallgegners und ggf. der Zeugen notieren
6.Beauftragen Sie CVP zur Schadenabwicklung
Wer trägt die Kosten für das Unfallgutachten?
Bei einem Unfall springt stets die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein. Das bedeutet, dass Sie bei einem unverschuldeten Unfall gar nichts bezahlen müssen – auch nicht unser Honorar für das Unfallgutachten. In seltenen Fällen muss man die Kostenübernahme durch die gegnerische Haftpflichtversicherung anwaltlich drchsetzen. Auch dabei unterstützen wir Sie gern, indem wir Ihnen kompetente Fachanwälte empfehlen. Auch deren Honorar muss die Versicherung des Unfallversursachers übernehmen.
Sind Sie schuld an dem Unfall, bezahlt Ihre Haftpflichtversicherung das Gutachter-Honorar. Darum kümmern wir uns aber selbst.
Was ist eine "Abtretungserklärung"?
Eine Abtretungsvereinbarung erspart es Ihnen, für das Gutachterhonorar finanziell in Vorleistung gehen zu müssen. Haben Sie mit CVP-Gutachten eine Abtretungsvereinbarung getroffen, rechnet Ihre Versicherung die Sachverständigengebühren direkt mit uns ab.
In welchem Umkreis sind die CVP Gutachter tätig?
Wir agieren im gesamten Großraum Stuttgart und im Allgäu. Bitte melden Sie sich einfach telefonisch, wenn Sie sich unsicher sind, ob wir Ihr Kfz-Gutachten übernehmen können.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie bei einem Autohändler in Ihrer Region (!) für ein exakt gleichwertiges Fahrzeug wie das Ihre bezahlen müssten. Berücksichtigt werden dabei Fahrzeugmodell und -baujahr, Kilometerleistung, Sonderausstattungen und Lackierungen, die Anzahl der Vorbesitzer, eventuell vorhandene Vorschäden sowie die verbleibende Zeit bis zur nächsten fälligen TÜV- und Abgasuntersuchung.
Was versteht man unter dem Restwert?
Bei der Frage nach dem Restwert ermitteln wir für Sie die Verkaufssumme, die Sie für Ihr Unfallfahrzeug erzielen könnten, wenn Sie es nicht reparieren lassen. Wichtig ist dieser Restwert immer dann, wenn überlegt werden muss, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.
Was ist ein technischer und was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall so stark beschädigt wurde, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen würden. Versicherungen setzen hier eine Grenze von 130% an – d.h. wenn eine Reparatur 30% mehr kosten würde als eine Neubeschaffung des Fahrzeugs in seinem derzeitigen Zustand. Erstattet wird grundsätzlich nur die Differenz zwischen dem vom Gutachter ermittelten Restwert und dem Netto-Wiederbeschaffungswert.
Von einem „technischen Totalschaden“ spricht man, wenn das Fahrzeug auch mit großem Aufwand nicht mehr reparierbar ist.
Ein sogenannter „wirtschaftlicher Totalschaden“ bedeutet, dass eine Reparatur des Unfallfahrzeugs zwar technisch möglich wäre, unter finanziellen (also wirtschaftlichen) Aspekten jedoch nicht sinnvoll.
Achtung: Versicherungen schauen genau hin, wenn es um die Weiternutzung des reparierten Fahrzeugs geht! Um die Kriterien für eine Kostenerstattung zu erfüllen, muss es nach Reparatur vom Fahrzeughalter noch mindestens 6 Monate lang weiter genutzt werden.
Was ist die "fiktive" oder "abstrakte" Abrechnung eines Schadens?
Von einer sogenannten fiktiven oder abstrakten Abrechnung spricht man, wenn die Versicherung lediglich anhand des Gutachtens einen Schaden erstattet, ohne dass Sie dafür Reparaturkostenrechnungen vorlegen. Das ist Ihr gutes Recht – niemand kann Sie zwingen, einen entstandenen Schaden tatsächlich reparieren zu lassen. Wenn z.B. eine Beule im Kotflügel Sie nicht stört, dürfen Sie so lange damit herumfahren, wie Sie wollen. Selbstverständlich gilt das aber nur dann, wenn die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs noch besteht.
Die Mehrwertsteuer wird in diesem Fall allerdings nicht ausbezahlt.
Unser Standort
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